Unsere Kanzlei unterstützt Sie in Ihren rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere wenn es um Ihr Recht sowohl in Deutschland, als auch in Polen geht.
Wir erteilen Ihnen Rechtsauskünfte, entwerfen für Sie Verträge, übernehmen Übersetzungsarbeiten, wahren Ihre Interessen gegenüber Dritten und vertreten Sie vor Gericht.
Durch Doppelqualifikation als deutscher Rechtsanwalt und polnischer Volljurist in beiden Rechtssystemen habe ich die Möglichkeit Ihnen auf den Gebieten des
Gesellschaftsrechts
Handelsrechts
Arbeits- und Sozialrechts
Zivilrechts
Haftpflichtrechts sowie
Zwangsvollstreckungsrechts
als qualifizierter Berater zur Seite zu stehen. Grenzüberschreitende Rechtsprobleme lösen wir gemeinschaftlich im Team. Wir ziehen, soweit es erforderlich ist, polnische Korrespondenzpartner hinzu.
Eine professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Belange ist für uns selbstverständlich. Dabei ist für unser Team von größter Wichtigkeit, Sie persönlich zu beraten und die kniffligen Fragen des für Sie fremden Rechtssystems verständlich zu machen. Schließlich wollen wir Ihren wirtschaftlichen Interessen gerecht werden.